Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Vinoprotection
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen sowie die damit verbundenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Verkaufsbedingungen.
1.1 Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen finden auch auf alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer Anwendung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen oder Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen uns und dem Käufer kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung aufgibt und diese von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.
3. Produkte und Dienstleistungen
3.1 Hauptprodukt
Unser Hauptprodukt ist eine Schutzhülle aus Vollpappe, die entwickelt wurde, um Reben und Weintrauben vor Witterungseinflüssen und Schädlingen zu schützen. Wir vertreiben dieses Produkt sowohl über unsere Online-Kanäle als auch im Direktverkauf.
3.2 Vertriebskanäle
Die Produkte werden sowohl online als auch im Direktvertrieb angeboten.
4. Preise
4.1 Preise und Währung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk (EXW gemäß Incoterms) in Euro. Die Transportkosten zum Bestimmungsort sind vom Käufer zu tragen und werden separat berechnet. Die Verpackung ist im Preis inbegriffen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (MwSt).
4.2 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, unsere Preise anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -steigerungen auftreten, etwa durch Änderungen der Materialkosten. Auf Wunsch legen wir dem Kunden die Gründe für die Preisanpassungen dar.
4.3 Skonto
Ein Skonto-Abzug ist nur dann zulässig, wenn dies schriftlich mit uns vereinbart wurde.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann nur dann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferzeit
5.1 Unverbindliche Lieferfristen
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, eine abweichende Vereinbarung wurde ausdrücklich getroffen. Die Lieferzeit beginnt ab dem Moment der Bestellbestätigung.
5.2 Voraussetzungen für pünktliche Lieferung
Unsere Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung setzt voraus, dass der Käufer alle erforderlichen Verpflichtungen, wie die Bereitstellung notwendiger Informationen oder Zahlungen, ordnungsgemäß erfüllt.
5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt
Sollte die Einhaltung der Lieferzeit durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verhindert werden, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Fortführung unzumutbar wäre.
5.4 Teillieferungen
Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.
6. Verpackung
Die Produkte werden in standardisierten Verpackungen geliefert.
7. Mängelhaftung
7.1 Prüfungspflicht
Damit Mängelansprüche geltend gemacht werden können, muss der Käufer seiner gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Ware und zur Meldung von Mängeln gemäß § 377 HGB nachkommen.
7.2 Nachbesserung oder Ersatz
Bei festgestellten Mängeln hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nacherfüllung nicht erfolgreich sein, kann der Käufer den Vertrag kündigen oder den Kaufpreis entsprechend mindern.
7.3 Schadensersatzansprüche
Wir übernehmen die Haftung gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Käufer Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend macht.
Schadensersatzansprüche sind jedoch auf den Warenwert der gelieferten Rebschützer beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden wie Schäden an Reben, Ertragsausfall oder Kosten für den Personaleinsatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.4 Verjährungsfrist für Mängel
Ansprüche wegen Mängeln verjähren sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
8. Gesamthaftung
8.1 Begrenzung der Haftung
Unsere Haftung ist, abgesehen von den unter Punkt 7 genannten Fällen, auf den Warenwert der gelieferten Rebschützer beschränkt. Schäden, die über den Warenwert hinausgehen, insbesondere Folgeschäden, werden nicht übernommen.
8.2 Haftung unserer Mitarbeiter
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.
9. Eigentumsvorbehalt und Rücknahme
9.1 Eigentumsvorbehalt und Pflichten des Käufers
Die gelieferten Rebschützer bleiben unser Eigentum, bis der vollständige Kaufpreis beglichen ist. Sobald die Rebschützer vom Käufer eingesetzt werden (z. B. an Reben angebracht), ist die Zahlung vollständig zu leisten. Sollte der Käufer die Rechnung nicht begleichen, sind wir berechtigt, die Rebschützer zurückzufordern. Kann die Ware aufgrund des Einsatzes nicht mehr weiterverkauft oder anderweitig genutzt werden, haftet der Käufer für den vollen Kaufpreis sowie für eventuelle Wertminderungen. Außerdem berechnen wir dem Käufer die Kosten für verbrauchtes oder beschädigtes Material.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist unser Firmensitz, wenn der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.
10.3 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz.